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Software Supply Chain Security

Snowflake-Hacker gesteht: 30+ Jahre Haft möglich

Snowflake hack

Der Snowflake-Hacker gesteht: In einem US-Gerichtsverfahren hat Connor Riley Moucka seine Rolle in einer Cybercrime-Kampagne eingeräumt, bei der Angreifer in die Snowflake-Konten von 165 Organisationen eingedrungen sind. Laut den Behörden betrifft der Fall sowohl den unbefugten Zugriff auf Daten als auch damit verbundene Straftaten rund um Betrug, Identitätsmissbrauch und Verschwörung.

Der 26-Jährige hat sich zu mehreren Anklagepunkten bekannt, darunter Computerbetrug, Überweisungsbetrug, „aggravated identity theft“ sowie eine entsprechende Verschwörung. Für ihn ist eine Haftstrafe von mehr als 30 Jahren vorgesehen. Die Verurteilung ist für den 27. Oktober terminiert.

Wie die Angriffe laut Ermittlern abliefen

Nach Darstellung der Strafverfolgungsbehörden gehörte Moucka zu einer Gruppe, die gestohlene Zugangsdaten nutzte, um auf Daten zuzugreifen, die von Unternehmen in ihren Snowflake-Datenspeicher-Konten vorgehalten werden. Entscheidend ist dabei: Es ging nicht nur um den Zugriff als solchen, sondern auch um die nachgelagerten Schritte wie das Ausnutzen der erbeuteten Informationen und das Erzwingen von Zahlungen.

Die Behörden berichten, dass der Angeklagte in diesem Zusammenhang Berichten zufolge zunächst unter einem anderen Namen geführt wurde, nämlich Alexander „Connor“ Moucka. Solche Namensdiskrepanzen tauchen in Ermittlungs- und Berichterstattungsprozessen regelmäßig auf, sind aber für die strafrechtliche Einordnung des konkreten Handelns letztlich zweitrangig.

Bedrohte Organisationen und bekannte Betroffene

Die Kampagne, die den Ermittlern zufolge einem Bedrohungsakteur zugeschrieben wird, der unter UNC5537 verfolgt wird, hatte Auswirkungen auf zahlreiche Unternehmen. Genannt werden unter anderem AT&T, Advance Auto Parts, Ticketmaster, Santander Bank, Neiman Marcus, Anheuser-Busch, Allstate, Mitsubishi, Progressive sowie State Farm.

Diese breite Liste zeigt, dass der Angriff nicht auf eine einzelne Branche oder Region beschränkt war. Stattdessen scheint die Kampagne organisatorisch so aufgestellt gewesen zu sein, dass sie mit gestohlenen Zugangsdaten in unterschiedliche Zielumgebungen eindringen konnte.

Erpressung, Datenverkauf und die wirtschaftlichen Folgen

Zu den größten Dimensionen des Falls zählt, dass nach Behördenangaben Milliarden sensibler Datensätze erbeutet wurden. Dazu gehörten persönliche sowie finanzielle Informationen. Außerdem wurde den Opfern eine Zahlung abverlangt, um die Veröffentlichung oder weitere Nutzung der gestohlenen Daten zu verhindern.

Die US-Justizbehörde (DOJ) nennt als Betrag für erpresserische Zahlungen 2,5 Millionen US-Dollar. Darüber hinaus sollen die Täter die Daten zusätzlich verkauft haben – unter anderem über Hacking-Foren. In diesem Kontext wird Moucka ein Anteil von 500.000 US-Dollar aus dem Verkauf der gestohlenen Informationen zugeschrieben.

Auch die direkten Kosten für die betroffenen Unternehmen waren erheblich. Laut DOJ beliefen sich die Verluste der angegriffenen Firmen auf insgesamt mehr als 9,5 Millionen US-Dollar. In dieser Summe seien die Verluste der Kunden nicht enthalten – und zwar für mindestens 100 Millionen Menschen.

Welche Straftatbestände Moucka einräumt

In dem Verfahren hat der Angeklagte sich nicht nur zu einem einzelnen Delikt bekannt, sondern zu mehreren eng miteinander verbundenen Anklagepunkten. Dazu gehören:

  • Computerbetrug (Computer Fraud)
  • Überweisungsbetrug (Wire Fraud)
  • Erheblicher Identitätsdiebstahl (Aggravated Identity Theft)
  • Verschwörung im Zusammenhang mit den genannten Handlungen

Diese Kombination deutet darauf hin, dass die Ermittler den Fall als abgestimmte kriminelle Handlungskette verstehen: unbefugter Zugriff, Ausnutzung von Daten sowie anschließender finanzieller Nutzen durch Erpressung und Handel.

Festnahme, Auslieferung und Prozessstand

Der Beschuldigte wurde Ende 2024 in Kanada festgenommen. Im Juli 2025 erfolgte dann die Auslieferung in die Vereinigten Staaten. Damit begann das strafrechtliche Verfahren in dem Land, in dem die Taten strafrechtlich verfolgt und in ein entsprechendes Urteil überführt werden sollen.

Die anstehende Verurteilung am 27. Oktober macht deutlich, dass das Geständnis zwar bereits erfolgt ist, die abschließende Strafzumessung jedoch noch aussteht.

Hinweise auf weitere Beteiligte

Ermittler gehen davon aus, dass nicht nur Moucka an der Snowflake-Kampagne beteiligt war. Zusätzlich wird ein weiterer Verdächtiger erwähnt: Ein ehemaliger US-Soldat, der etwa ein Jahr zuvor ebenfalls ein Schuldbekenntnis abgegeben hatte, weil er bei Hacks gegen AT&T– und Verizon-Systeme mitgewirkt haben soll, wird ebenfalls als möglicher Teilnehmer an dem Snowflake-Fall gesehen.

Damit ergibt sich ein Bild, in dem zumindest Teile der Täterlandschaft mit anderen Angriffen verbunden sein könnten. Für Unternehmen ist das relevant, weil solche Verbindungen oft darauf hindeuten, dass Erfahrungen, Tools oder Zugangsmuster wiederverwendet werden.

Warum der Fall für Unternehmen wichtig ist

Auch wenn der Fall vor Gericht verhandelt wird, betrifft er vor allem die Praxis: Laut Behörden nutzten die Angreifer gestohlene Login-Daten, um in Umgebungen einzudringen, in denen Daten über einen Snowflake-Datenspeicher verwaltet werden. Das zeigt, dass Datensicherungs- und Zugriffskonzepte in der Realität nicht nur von der Plattform abhängen, sondern besonders davon, wie zuverlässig Identitäten geschützt sind.

Für Verantwortliche in Unternehmen bedeutet das: Selbst wenn ein System technisch robust wirkt, können kompromittierte Zugangsdaten den Schutz aushebeln. Deshalb lohnt es sich, Prozesse rund um Kontozugriffe, Monitoring und Reaktionszeiten kontinuierlich zu überprüfen.

Fazit

Der Snowflake-Hacker gesteht seine Beteiligung an einer groß angelegten Cybercrime-Kampagne, die laut DOJ 165 Organisationen betraf. Behörden nennen hohe Schäden, umfangreichen Datenabfluss sowie Erpressung und anschließenden Verkauf der gestohlenen Informationen. Mit einer möglichen Haftstrafe von mehr als 30 Jahren und einem Urteilstermin am 27. Oktober bleibt der Fall ein wichtiger Hinweis darauf, wie schwerwiegend Identitätsdiebstahl und kompromittierte Zugänge in der digitalen Wirtschaft wirken können.

Quelle: https://www.securityweek.com/snowflake-hacker-pleads-guilty-in-us-court/